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VERTRAULICHKEITS-ERKLÄRUNG UND ERKLÄRUNG ZUM HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der vorliegende Vertrag richtet sich an Personen, die unabhängig von ihrem Status (potentieller Erwerber, Berater, Vermittler, Makler auf Liegenschaftssuche, etc. – im Folgenden „Informationsempfänger“ oder, umfassender mit der Société Privée de Gérance SA, „die Parteien“), im Erwerbs-Verfahren einer historischen Liegenschaft in gemischter Nutzung in Genf (rue de Candolle 22) gelegen (im Folgenden „die Liegenschaft“), eingebunden sind, wobei die Société Privée de Gérance (im Folgenden „die SPG“) als Maklerin fungiert.
Unter Berücksichtigung der Tatsache,
- dass die Parteien hinsichtlich des Verkaufs der Liegenschaft (im Folgenden „die Transaktion“) in Verhandlungen treten möchten ;
- dass die Informationsempfänger in diesem Kontext nach Annahme dieses Vertrages, über eine für diesen Zweck erstellte Internetseite Zugang erhalten zu bestimmten Informationen, die die Liegenschaft betreffen (namentlich das Verkaufs-Dossier, den Beschrieb der Mietverhältnisse, finanzielle und technische Angaben, die Identität der Verkäufer, sensible Dokumente in der Data Room IDEALS, etc. – im Folgenden „Informationen zur Liegenschaft“), die strikte vertraulich bleiben müssen ;
- dass der vorliegende Vertrag den Zweck hat, die Voraussetzungen festzulegen bezüglich der Verwendung des Zugangs und bezüglich der Behandlungsweise der Informationen zur Liegenschaft durch die Informationsempfänger.
Die Parteien vereinbaren, was folgt :
1 - Mit Erhalt der Informationen zur Liegenschaft verpflichten sich die Informationsempfänger vorbehaltlos, Existenz und Inhalt der Informationen zur Liegenschaft (inklusive selbst der Existenz der angestrebten Transaktion) strikte vertraulich zu wahren und treffen zu diesem Zweck alle geeigneten Vorkehrungen, um eine Bekanntgabe an Drittpersonen auszuschliessen, unter Vorbehalt der nachfolgenden Personen, und nur soweit (i) als diese Bekanntgabe strikte der Analyse der Liegenschaft im Hinblick auf die Transaktion dient und (ii) als diese für diesen Zweck ausschliesslich auf die strikte notwendigen Personen begrenzt ist :
a) Ihres Personals (Direktoren, Partner, Angestellte) oder jedwede andere von ihnen als Berater beigezogene, ordnungsgemäss beauftragte Person ;
b) Personen, die einen Zugang zu den Informationen zur Liegenschaft benötigen zwecks Studium, Begutachtung, Beratung und/oder zwecks weiteren Fortgangs der Transaktion.
Informationsempfänger von Informationen zur Liegenschaft, welche diese im vorgenannten Rahmen an Drittpersonen und/oder Hilfspersonen weitergeben, übertragen ihnen auch (in schriftlicher Form) die Verpflichtungen, die mit vorliegendem Vertrag vorgeschrieben sind, und bleiben in diesem Rahmen vollständig und exklusiv für die Handlungen solcher Drittpersonen und/oder Hilfspersonen haftbar.
2 - Die Informationsempfänger verpflichten sich, die Informationen zu den Liegenschaften ausschliesslich zum Zwecke des Verkaufsverfahrens im Hinblick auf die Transaktion zu verwenden (unter Ausschluss jedweder anderer gegenwärtigen oder künftigen Verwendung), und die Informationen zur Liegenschaft, auf die sie infolge Annahme des vorliegenden Vertrages Zugang erlangen, nicht zu kopieren.
3 - Die physischen Informationsträger (ausgedruckte Dokumente, sowie Bücher oder Original-Broschüren, USB-Speichermedien, etc.) sind der SPG auf erstes Verlangen unverzüglich zurück zu geben. Die Informationsempfänger verpflichten sich ausdrücklich, digital übermittelte Informationen nach Abschluss des Verfahrens zu löschen und/oder zu vernichten.
4 - Die Vertraulichkeitsverpflichtung der Informationsempfänger bleibt auch nach einer solchen Rückerstattung, respektive Löschung/Vernichtung weiter bestehen.
5 - Mit der Rückerstattung der Informationen zur Liegenschaft wird den Informationsempfängern keinerlei Recht eingeräumt. Diesbezüglich ist zu präzisieren, dass sich der/die Eigentümer der Liegenschaft sowie die SPG ausdrücklich das einseitige Recht vorbehalten :
a) das Verkaufsverfahren zu modifizieren, einzustellen oder zu unterbrechen, oder jedweden Vorschlag ohne irgendeine Verpflichtung zur Begründung oder Erklärung zurückzuweisen ;
b) während der gesamten Verfahrensdauer jederzeit und ohne Rechtfertigungspflicht mit einem oder mehreren Teilnehmern bilaterale Verhandlungen und einen besonderen Informationsaustausch zu unterhalten ;
c) ohne Rechtfertigungspflicht jedwedes Angebot, unabhängig vom Betrag und/oder den Bedingungen zurückzuweisen.
6 - Die Informationsempfänger sind nicht berechtigt, aufgrund des vorliegenden Vertrages und/oder aufgrund der Informationen zur Liegenschaft, zu welchen sie Zugang erhielten, irgendeine Entschädigung oder Schadenersatz von der SPG und/oder dem/den Eigentümer/n der Liegenschaft geltend zu machen.
7 - Weder der Informationsempfänger, noch eine seiner Hilfspersonen und/oder eine Drittperson aus dessen Umfeld, dürfen sich an den/die Eigentümer der Liegenschaft bezüglich des Verkaufs wenden. Jedwede Kommunikation und/oder die Liegenschaft und/oder die Transaktion betreffende Frage, ist ausschliesslich an die SPG zu richten.
8 - Die Informationsempfänger verpflichten sich, im Rahmen des Verfahrens zum Erwerb der Liegenschaft keinerlei geheimen Abreden zu treffen.
9 - Der vorliegende Vertrag und/oder die Informationen zur Liegenschaft ziehen keine vorvertragliche Haftung des/der Eigentümer/s der Liegenschaft und/oder der SPG nach sich.
10 - Im Falle einer Verletzung der vorstehenden Bestimmungen durch die Informationsempfänger, die diese mittels ausdrücklicher Erklärung annehmen, behält sich die SPG das Recht vor, alle ihr nützlich erscheinenden Rechtsmittel zu ergreifen.
11 - In Bezug auf die Informationsträger gilt, dass sie vom vorliegenden Vertrag Kenntnis genommen haben und diesen vorbehaltlos und vollständig akzeptieren, sobald sie die untenstehende Taste „Accepter – Akzeptieren/Annehmen“ betätigen.
12 - Handelt es sich bei den Informationsempfängern um Makler, Berater oder Vertreter, so bestätigen diese mit dem vorliegenden Vertrag, dass sie von ihrem Klienten, dessen Identität sie weiter unten gegenüber der SPG vor dem Zugang zu den Informationen zur Liegenschaft offenlegen, entschädigt werden, wobei zu ergänzen ist, dass das Einverständnis der SPG ausschliesslich für diesen Klienten gilt. Jede Informationsübermittlung zur Liegenschaft an andere Klienten bedarf eines vorgängigen schriftlichen Einverständnisses der SPG.
13 - Der vorliegende Vertrag fällt unter die ausschliessliche Regelung durch das interne Schweizerische Recht, und Gerichtsstand ist in Genf, unter Vorbehalt eines Rechtsmittels an das Bundesgericht.
In Genf, am 20. September 2021
SOCIETE PRIVEE DE GERANCE SA
Route de Chêne 36 I Case postale 6255
CH – 1211 Genève 6
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Christophe de Senarclens Courtier en immeubles |
Laurence Letur Consultante commerciale |
VERTRAULICHKEITS-ERKLÄRUNG UND ERKLÄRUNG ZUM HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der vorliegende Vertrag richtet sich an Personen, die unabhängig von ihrem Status (potentieller Erwerber, Berater, Vermittler, Makler auf Liegenschaftssuche, etc. – im Folgenden „Informationsempfänger“ oder, umfassender mit der Société Privée de Gérance SA, „die Parteien“), im Erwerbs-Verfahren einer historischen Liegenschaft in gemischter Nutzung in Genf (rue de Candolle 22) gelegen (im Folgenden „die Liegenschaft“), eingebunden sind, wobei die Société Privée de Gérance (im Folgenden „die SPG“) als Maklerin fungiert.
Unter Berücksichtigung der Tatsache,
- dass die Parteien hinsichtlich des Verkaufs der Liegenschaft (im Folgenden „die Transaktion“) in Verhandlungen treten möchten ;
- dass die Informationsempfänger in diesem Kontext nach Annahme dieses Vertrages, über eine für diesen Zweck erstellte Internetseite Zugang erhalten zu bestimmten Informationen, die die Liegenschaft betreffen (namentlich das Verkaufs-Dossier, den Beschrieb der Mietverhältnisse, finanzielle und technische Angaben, die Identität der Verkäufer, sensible Dokumente in der Data Room IDEALS, etc. – im Folgenden „Informationen zur Liegenschaft“), die strikte vertraulich bleiben müssen ;
- dass der vorliegende Vertrag den Zweck hat, die Voraussetzungen festzulegen bezüglich der Verwendung des Zugangs und bezüglich der Behandlungsweise der Informationen zur Liegenschaft durch die Informationsempfänger.
Die Parteien vereinbaren, was folgt :
1 - Mit Erhalt der Informationen zur Liegenschaft verpflichten sich die Informationsempfänger vorbehaltlos, Existenz und Inhalt der Informationen zur Liegenschaft (inklusive selbst der Existenz der angestrebten Transaktion) strikte vertraulich zu wahren und treffen zu diesem Zweck alle geeigneten Vorkehrungen, um eine Bekanntgabe an Drittpersonen auszuschliessen, unter Vorbehalt der nachfolgenden Personen, und nur soweit (i) als diese Bekanntgabe strikte der Analyse der Liegenschaft im Hinblick auf die Transaktion dient und (ii) als diese für diesen Zweck ausschliesslich auf die strikte notwendigen Personen begrenzt ist :
a) Ihres Personals (Direktoren, Partner, Angestellte) oder jedwede andere von ihnen als Berater beigezogene, ordnungsgemäss beauftragte Person ;
b) Personen, die einen Zugang zu den Informationen zur Liegenschaft benötigen zwecks Studium, Begutachtung, Beratung und/oder zwecks weiteren Fortgangs der Transaktion.
Informationsempfänger von Informationen zur Liegenschaft, welche diese im vorgenannten Rahmen an Drittpersonen und/oder Hilfspersonen weitergeben, übertragen ihnen auch (in schriftlicher Form) die Verpflichtungen, die mit vorliegendem Vertrag vorgeschrieben sind, und bleiben in diesem Rahmen vollständig und exklusiv für die Handlungen solcher Drittpersonen und/oder Hilfspersonen haftbar.
2 - Die Informationsempfänger verpflichten sich, die Informationen zu den Liegenschaften ausschliesslich zum Zwecke des Verkaufsverfahrens im Hinblick auf die Transaktion zu verwenden (unter Ausschluss jedweder anderer gegenwärtigen oder künftigen Verwendung), und die Informationen zur Liegenschaft, auf die sie infolge Annahme des vorliegenden Vertrages Zugang erlangen, nicht zu kopieren.
3 - Die physischen Informationsträger (ausgedruckte Dokumente, sowie Bücher oder Original-Broschüren, USB-Speichermedien, etc.) sind der SPG auf erstes Verlangen unverzüglich zurück zu geben. Die Informationsempfänger verpflichten sich ausdrücklich, digital übermittelte Informationen nach Abschluss des Verfahrens zu löschen und/oder zu vernichten.
4 - Die Vertraulichkeitsverpflichtung der Informationsempfänger bleibt auch nach einer solchen Rückerstattung, respektive Löschung/Vernichtung weiter bestehen.
5 - Mit der Rückerstattung der Informationen zur Liegenschaft wird den Informationsempfängern keinerlei Recht eingeräumt. Diesbezüglich ist zu präzisieren, dass sich der/die Eigentümer der Liegenschaft sowie die SPG ausdrücklich das einseitige Recht vorbehalten :
a) das Verkaufsverfahren zu modifizieren, einzustellen oder zu unterbrechen, oder jedweden Vorschlag ohne irgendeine Verpflichtung zur Begründung oder Erklärung zurückzuweisen ;
b) während der gesamten Verfahrensdauer jederzeit und ohne Rechtfertigungspflicht mit einem oder mehreren Teilnehmern bilaterale Verhandlungen und einen besonderen Informationsaustausch zu unterhalten ;
c) ohne Rechtfertigungspflicht jedwedes Angebot, unabhängig vom Betrag und/oder den Bedingungen zurückzuweisen.
6 - Die Informationsempfänger sind nicht berechtigt, aufgrund des vorliegenden Vertrages und/oder aufgrund der Informationen zur Liegenschaft, zu welchen sie Zugang erhielten, irgendeine Entschädigung oder Schadenersatz von der SPG und/oder dem/den Eigentümer/n der Liegenschaft geltend zu machen.
7 - Weder der Informationsempfänger, noch eine seiner Hilfspersonen und/oder eine Drittperson aus dessen Umfeld, dürfen sich an den/die Eigentümer der Liegenschaft bezüglich des Verkaufs wenden. Jedwede Kommunikation und/oder die Liegenschaft und/oder die Transaktion betreffende Frage, ist ausschliesslich an die SPG zu richten.
8 - Die Informationsempfänger verpflichten sich, im Rahmen des Verfahrens zum Erwerb der Liegenschaft keinerlei geheimen Abreden zu treffen.
9 - Der vorliegende Vertrag und/oder die Informationen zur Liegenschaft ziehen keine vorvertragliche Haftung des/der Eigentümer/s der Liegenschaft und/oder der SPG nach sich.
10 - Im Falle einer Verletzung der vorstehenden Bestimmungen durch die Informationsempfänger, die diese mittels ausdrücklicher Erklärung annehmen, behält sich die SPG das Recht vor, alle ihr nützlich erscheinenden Rechtsmittel zu ergreifen.
11 - In Bezug auf die Informationsträger gilt, dass sie vom vorliegenden Vertrag Kenntnis genommen haben und diesen vorbehaltlos und vollständig akzeptieren, sobald sie die untenstehende Taste „Accepter – Akzeptieren/Annehmen“ betätigen.
12 - Handelt es sich bei den Informationsempfängern um Makler, Berater oder Vertreter, so bestätigen diese mit dem vorliegenden Vertrag, dass sie von ihrem Klienten, dessen Identität sie weiter unten gegenüber der SPG vor dem Zugang zu den Informationen zur Liegenschaft offenlegen, entschädigt werden, wobei zu ergänzen ist, dass das Einverständnis der SPG ausschliesslich für diesen Klienten gilt. Jede Informationsübermittlung zur Liegenschaft an andere Klienten bedarf eines vorgängigen schriftlichen Einverständnisses der SPG.
13 - Der vorliegende Vertrag fällt unter die ausschliessliche Regelung durch das interne Schweizerische Recht, und Gerichtsstand ist in Genf, unter Vorbehalt eines Rechtsmittels an das Bundesgericht.
In Genf, am 12. April 2021
SOCIETE PRIVEE DE GERANCE SA
Route de Chêne 36 I Case postale 6255
CH – 1211 Genève 6
Christophe de Senarclens Immobilien-Makler |
Cédric Pidoux Immobilien-Makler |